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   LG Traunstein, 07.11.2013 - 4 T 4162/13   

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https://dejure.org/2013,46221
LG Traunstein, 07.11.2013 - 4 T 4162/13 (https://dejure.org/2013,46221)
LG Traunstein, Entscheidung vom 07.11.2013 - 4 T 4162/13 (https://dejure.org/2013,46221)
LG Traunstein, Entscheidung vom 07. November 2013 - 4 T 4162/13 (https://dejure.org/2013,46221)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 64 Abs. 3, FamFG § 424 Abs. 1, RL 2008/115/EG Art. 16 Abs. 1, AufenthG § 62a
    Haft, Zurückschiebungshaft, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Zurückschiebung, Freiheitsentziehung, europarechtskonform, Aussetzung, zweifelhafte Rechtslage, unklare Rechtslage, Aussetzungsbeschluss

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Aussetzung der Zurückschiebungshaft bei Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Auszug aus LG Traunstein, 07.11.2013 - 4 T 4162/13
    Mittlerweile ist jedoch festzustellen, dass sich der Ansicht des Bundesgerichtshofs, der "dazu neigt", dass nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie eine Unterbringung in gewöhnlichen Haftanstalten nicht schon dann zulässig sei, wenn in der föderalen Untergliederung des Mitgliedstaats, in der die Abschiebungshaft vollzogen wird, keine speziellen Hafteinrichtungen vorhanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.07.2013, Az. V ZB 40/11), immer mehr Instanzgerichte anschließen.
  • BGH, 07.03.2012 - V ZB 41/12

    Anforderungen an die Unterbringung eines minderjährigen

    Auszug aus LG Traunstein, 07.11.2013 - 4 T 4162/13
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die Aussetzung der Vollziehung von Sicherungshaft jedenfalls dann geboten ist, wenn die Rechtslage zweifelhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.05.2010, Az. V ZB 93/10, BGH, Beschluss vom 07.03.2012, Az. V ZB 41/12).
  • BGH, 26.05.2010 - V ZB 93/10

    Anforderungen an die Anordnung einer Abschiebungshaft

    Auszug aus LG Traunstein, 07.11.2013 - 4 T 4162/13
    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die Aussetzung der Vollziehung von Sicherungshaft jedenfalls dann geboten ist, wenn die Rechtslage zweifelhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.05.2010, Az. V ZB 93/10, BGH, Beschluss vom 07.03.2012, Az. V ZB 41/12).
  • LG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Aufhebung einer auf einem unzulässigen Haftantrag beruhenden Sicherungshaft

    Aufgrund der jedoch zurzeit bestehenden unklaren Rechtslage setzten selbst diese Gerichte die Vollziehung der Haft aus, da "bei einer Abwägung der betroffenen Interesse das Freiheitsrecht des Ausländers die mit der Sicherungshaft beabsichtigte Sicherung der Zurückschiebung überwiegt" (LG Traunstein, Bschl. v. 07.11.2013 (Az.: 4 T 4162/13)); ebenso AG Laufen, Bschl.
  • AG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei mangelnder Ausführung zu Einvernehmen der

    Aufgrund der jedoch zurzeit bestehenden unklaren Rechtslage setzten selbst diese Gerichte die Vollziehung der Haft aus, da "bei einer Abwägung der betroffenen Interesse das Freiheitsrecht des Ausländers die mit der Sicherungshaft beabsichtigte Sicherung der Zurückschiebung überwiegt" (LG Traunstein, Bschl. v. 07.11.2013 (Az.: 4 T 4162/13)); ebenso AG Laufen, Bschl.
  • AG Paderborn, 16.12.2013 - 11 XIV 97/13

    Getrennte Unterbringung der Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen

    Aufgrund der jedoch zurzeit bestehenden unklaren Rechtslage setzten selbst diese Gerichte die Vollziehung der Haft aus, da "bei einer Abwägung der betroffenen Interesse das Freiheitsrecht des Ausländers die mit der Sicherungshaft beabsichtigte Sicherung der Zurückschiebung überwiegt" (LG Traunstein, Beschl. v. 07.11.2013 (Az.: 4 T 4162/13); ebenso AG Laufen, Beschl. v. 12.11.2013 (Az.: XIV 221/13)).
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